Vertragsschluß
Vereinbarungen aller Art binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Die nachstehenden Bedingungen sind Inhalt für alle unsere Verträge, soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
Die vorliegenden Bedingungen sind anerkannt, wenn ihnen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
Soweit die vorliegenden Bedingungen eine Regelung nicht enthalten, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur insoweit anerkannt, als sie den gesetzlichen Bestimmungen und unseren Bedingungen nicht widersprechen. Davon abweichende Regelungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Lieferzeit
Unsere Liefertermine setzen Vorlieferungen unserer Lieferanten voraus, deren Liefermöglichkeit ausdrücklich vorbehalten bleibt. Unsere Lieferzeiten sind daher unverbindlich und nur annähernd. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Lieferungsverzug unserer Lieferanten befreit uns von der Innehaltung der vereinbarten Lieferzeit.
Höhere Gewalt
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Versand, Gefahrtragung
Erfüllungsort für unsere Leistungen und Lieferungen sowie die Zahlung derselben ist für beide Teile unser Geschäftssitz.
Eine Gefahr geht auf den Auftraggeber mit Transport- bzw. Versandbeginn über. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Wir sorgen für Verpackung, Schutz- und Transportmittel und für den
ab. Der Auftraggeber ist zum Einzug der entstandenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Er ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift der Höhe der Forderung und Datum der Rechnugserteilung zu erteilen.
Mängel
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich gegenüber uns zu rügen.
Bei Handelsgeschäften gelten die Handelsgebräuche für Holz. Die Rügefrist gern. §377 HGB ist auf fünf Werktage begrenzt. Wird diese Frist nicht gewahrt, gilt die Ware als genehmigt.
Bei versteckten Mängeln gilt eine dreimonatige Rügefrist. Für die Beurteilung einer Lieferung im Falle einer Mängelrüge ist nur der durchschnittliche Ausfall nicht aber der Zustand einzelner Stücke maßgebend. Furnierabweichungen und Farbtoleranzen sind zulässig. Der Auftraggeber ist auch im Falle einer Beanstandung verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und kostenlos sachgemäß zu lagern. Bei begründeter Beanstandung kommt nur eine Minderung des Preises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl in Betracht.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für geringfügige Abweichungen in der Größe, Stärke, Stoffbeschaffenheit und dergleichen haften wir nicht. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht, Beanstandungen geltend zu machen, Wir haften nur für Schäden am Liefergegenstand. Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden. die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Kreditwürdigkeit
Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Treten beim Auftraggeber Verhältnisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung In bar zu verlangen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so sind wir berechtigt, unter Rückgabe des Wechsels auf sofortige Baranschaffung zu bestehen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bleiben alle dem Auftraggeber von uns gelieferten Waren unser Eigentum.
Wird die Ware weiterverkauft oder weiterverarbeitet, so tritt der Auftraggeber schon jetzt seine hierdurch entstandenen Forderungen und Rechte bis zur Höhe der noch offen stehenden Beträge an uns ab. Der Auftraggeber ist zum Einzug der entstandenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Er ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift der Höhe der Forderung und Datum der Rechnugserteilung zu erteilen.
Internet
Für Verlinkungen die zu unserer Website führen, übernehmen wir keine Haftung. Für die Inhalte der Verlinkungen sind alleine die Erzeuger verantwortlich.
Gewährleistung
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B.
Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:
unauffällige optische Erscheinungen
farbige Spiegelungen (Interferenzen)
optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern („Hammerschlag“ und „Hitzepickel“)
Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei
Isoliergläsern
Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.
Glasbruch nach Montage
Wartung
Um die volle Funktion der Fenster zu gewährleisten und auch die Garantie zu erhalten, müssen die Fenster einmal im Jahr eine Wartung erhalten.
Fenster gehören einmal im Jahr gewartet, dazu gehört das Ölen und Nachjustieren der Beschläge.
Bei Fenster und Haustüren Demontage und Montage
Hinweis:
Bei der Montage muss ein freier Zugang gewährleistet werden!
Wände/ Leibungen müssen frei von elektr. Leitungen, Rohren, Kabel, etc. sein!
Für Beschädigungen von Leitungen in den Wänden/ Leibungen, die durch Ausbau/Einbau von Haus-Wohnungstüren und Fenstern entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Für bereits losen Putz am Baukörper sowie die Unversehrtheit von
Fliesen /Simsen können wir keine Haftung übernehmen.
Evtl. anfallende Malerarbeiten sind bauseitig zu leisten.
Sauberes Arbeiten sowie eine korrekte und passgenaue Ausführung wird gewährleistet.
Bei Rolläden
ist der Wartungs- und Pflegehinweis zu beachten!
Gerichtsstand
Heilbronn/N.